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Allgemeine Geschäftsbedingungen


ProLySec GmbH,
Am Pfeiffers See 5/11, 39217 SBK OT Plötzky,
Telefon: +49 173 27 22 508
Geschäftsführer: Herr Torsten Sperling


I. Geltungsbereich

1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen der ProLySec GmbH und dem Kunden abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die die ProLySec GmbH nicht ausdrücklich anerkennt, sind für die ProLySec GmbH unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Alle Vereinbarungen, die zwischen der ProLySec GmbH und dem Kunden im Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden, sind in dem Kaufvertrag, diesen Bedingungen und der Auftragsbestätigung der ProLySec GmbH schriftlich niedergelegt.

II. Angebot und Vertragsschluss

1. Die Angebote der ProLySec GmbH sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass die ProLySec GmbH diese ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet hat.

2. Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu den unverbindlichen Angeboten der ProLySec GmbH gehören, bleiben im Eigentum der ProLySec GmbH und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht von ihm ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

III. Zahlungsbedingungen

1. Übersteigt die vereinbarte Lieferzeit den Zeitraum von vier Monaten ab Vertragsabschluss oder verzögert sich die Lieferung über vier Monate ab Vertragsabschluss aus Gründen, die allein der Kunde zu vertreten hat oder die allein in seinen Risikobereich fallen, ist die ProLySec GmbH berechtigt, den am Tag der Lieferung gültigen Preis zu berechnen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % des umseitig bezifferten Kaufpreises, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht entfällt, wenn der Kunde es nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Datum der Mitteilung des neuen Preises, ausübt.

2. Die Verpackungskosten sind nicht in dem Preis enthalten.

3. Ist mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart worden, ist die vereinbarte Vergütung netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Kunden zur Zahlung fällig.

4. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung der ProLySec GmbH in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist die ProLySec GmbH berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch die ProLySec GmbH bleibt vorbehalten.

5. Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von der ProLySec GmbH anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Kaufvertrag beruht.

IV. Liefer- und Leistungszeit

1. Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.

2. Falls die ProLySec GmbH schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Kunde ihm eine angemessene Nachfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen In-Verzug-Setzung bei der ProLySec GmbH oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Die ProLySec GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Kunde in Folge des von der ProLySec GmbH zu vertretenden Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.

4. Die ProLySec GmbH haftet dem Kunde bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von der ProLySec GmbH zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. De ProLySec GmbH ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von der ProLySec GmbH zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung der ProLySec GmbH auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5. Beruht der von der ProLySec GmbH zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, haftet die ProLySec GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen; wobei seine Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist.

6. Beruht der Lieferverzug der ProLySec GmbH auf einer schuldhaften Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, ist der Kunde berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3 %, maximal nicht mehr als 15% der vereinbarten Vergütung zu verlangen.

7. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges der ProLySec GmbH bleiben unberührt.

8. Die ProLySec GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

V. Gefahrübergang – Versand/Verpackung

1. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Kundens. Die ProLySec GmbH wird sich bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Kundens zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten - auch bei vereinbarter Fracht-Frei-Lieferung - gehen zu Lasten des Kundens.

2. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kundens verzögert, so lagert die ProLySec GmbH die Waren auf Kosten und Gefahr des Kundens. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

VI. Gewährleistung/Haftung

1. Der Kunde hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind von dem Kunden innerhalb von vier Wochen ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich gegenüber der ProLySec GmbH zu rügen.

2. Die ProLySec GmbH ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Kunde einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von der ProLySec GmbH zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von dem Kunden rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, ist die ProLySec GmbH - unter Ausschluss der Rechte des Kundens von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen - zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass die ProLySec GmbH aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Kunde hat der ProLySec GmbH für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.

3. Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Kundens durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Die ProLySec GmbH ist berechtigt, die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat die ProLySec GmbH die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

4. Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Kunde erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die ProLySec GmbH die Nacherfüllung verweigert. Das Recht des Kundens zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

5. Die ProLySec GmbH haftet unbeschadet der Regelung in IV. Ziffer 2 bis 6 dieses Vertrages und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist der fubky media, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit die ProLySec GmbH bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet die fuky media allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

6. Die ProLySec GmbH haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Die ProLySec GmbH haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet die ProLySec GmbH im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der ProLySec GmbH betroffen ist.

7. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung der ProLySec GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Die ProLySec GmbH behält sich das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen aus den vertraglichen Verpflichtungen gegenüber ProLySec GmbH vor.

2. Der Kunde hat die ProLySec GmbH von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Kunde hat der ProLySec GmbH alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.

3. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung der ProLySec GmbH nicht nach, so kann die ProLySec GmbH die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch die ProLySec GmbH liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Die ProLySec GmbH ist nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten der ProLySec GmbH - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

VIII. Schlussbestimmung, anzuwendendes Recht

1. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

2. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung der ProLySec GmbH abzutreten.

3. Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Lieferungsund Zahlungsbedingungen im Übrigen nicht.

4. Für die abgeschlossenen Verträge gilt auch hinsichtlich der Montageund Installationsleistungen Kaufrecht.


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